Stellplatz vermieten in München: Was ist erlaubt?
Ein freier Stellplatz lässt sich gut vermieten. Entscheidend ist, ob du über den Platz verfügen darfst.
Eigener Platz
Gehört dir der Stellplatz, darfst du ihn grundsätzlich vermieten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse Regeln enthalten, etwa zu Zufahrt oder Toren. Ein Blick in diese Unterlagen lohnt sich vor dem ersten Inserat.
Gemieteter Platz
Hast du den Platz selbst gemietet, brauchst du für die Weitervermietung die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB). Hol sie schriftlich ein. Sostivo stellt beim Eintragen ein Muster bereit. Auch mit Erlaubnis haftest du deinem Vermieter für Schäden, die der Fahrer verschuldet (§ 540 Abs. 2 BGB).
Stellplatz aus der Baugenehmigung
Manche Plätze sind in der Baugenehmigung als notwendige Stellplätze für ein bestimmtes Gebäude festgelegt. An Bewohner oder Nutzer desselben Gebäudes darfst du einen solchen Platz vermieten, denn er dient dann weiter dem Haus. An Fremde nur, wenn die Behörde das erlaubt hat. Sostivo fragt das beim Eintragen ab; bei Plätzen nur für Hausbewohner bestätigt der Mieter vor der Buchung, dass er im Gebäude wohnt oder arbeitet. Im Zweifel frag deine Hausverwaltung oder die Lokalbaukommission.
Was nicht geht
Der Platz dient dem Parken. Lagerung, Wohnen und Gefahrstoffe sind ausgeschlossen, ebenso das Weitervermieten durch den Fahrer.
Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr in den AGB, im Datenschutz und zum Widerruf.