Sostivo startet bald in München. Buchen geht ab dem Start. Auf die Warteliste

Alle Ratgeber

Garage vermieten und Steuern

Steuererklärung

Einnahmen aus der Vermietung eines Stellplatzes gehören in die Steuererklärung. Ob und wie viel Steuer anfällt, welche Kosten sich abziehen lassen und ob eine Vermietung als gewerblich gilt, hängt von deiner persönlichen Lage ab. Das kann und darf Sostivo nicht beurteilen. Verbindliche Auskunft geben eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Umsatzsteuer

Die Vermietung von Stellplätzen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG).

Meldung durch Sostivo

Sostivo wird von einem Einzelunternehmen betrieben und muss deshalb keine Einnahmen der Vermieter an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wir fragen keine Steuer-Identifikationsnummer ab. Deine Einnahmen gibst du selbst in der Steuererklärung an.

Hinweis

Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deinem Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr in den AGB, im Datenschutz und zum Widerruf.